Praxiswissen, Recht & Open Source für die Pflege
Der Kompass für Lehrende, Gründer und digital souveräne Pflegeeinrichtungen.
Kennen Sie das auch? Sie sitzen an Ihrer Unterrichtsplanung oder der Organisation Ihres Pflegedienstes und stoßen immer wieder auf dieselben Hürden: Wie setze ich die Generalistik praxisnah um? Wie schütze ich mich als Honorarkraft vor Scheinselbstständigkeit (Herrenberg-Urteil)? Und wie digitalisiere ich meine Einrichtung sicher, ohne mich in die Abhängigkeit teurer US-Cloud-Anbieter zu begeben?
Schluss mit dem Informations-Vakuum. In unzähligen Gesprächen mit Schulleitungen und Dozenten wurde mir klar: Es fehlt eine zentrale, verlässliche Quelle, die pädagogische Praxis, juristische Fallstricke und echte digitale Lösungen verbindet.
Was Sie in diesem Blog erwartet: Dieser Blog schließt die Lücke. Er ist die Weiterentwicklung meiner Erfahrungen aus über 25 Jahren in der Pflege, dem Rettungsdienst und als QM-Auditor. Hier finden Sie:
* Recht & Honorar: Klartext zu Statusfeststellungsverfahren, fairen Verträgen und den Konsequenzen aktueller Urteile für Dozenten. * Pädagogik & Generalistik: Didaktische Konzepte, die weg vom Frontalunterricht hin zur echten Kompetenzorientierung führen.
- NEU: Open Source & IT-Sicherheit: Einblicke in die Entwicklung freier Software (wie den PEP Dienstplaner und Pflegedokumentation). Warum „Offline-First“ und „Linux“ die Antwort auf Cyberangriffe und Datenschutz-Sorgen in der Pflege sind.
Mein Ziel ist Ihre Unabhängigkeit – ob als freiberuflicher Dozent oder als datensouveräne Pflegeeinrichtung. Lesen Sie mit, diskutieren Sie mit und gestalten Sie die Zukunft der Pflege aktiv.
Freiberuflich oder scheinselbstständig? Das Herrenberg-Urteil und die Folgen für Pflegedozenten
Eine praxisnahe Analyse für Honorarkräfte und Bildungsanbieter: Warum alte Verträge zur existenziellen Falle werden und wie Sie sich jetzt schützen.

Sie sind Expert:in auf Ihrem Gebiet, bringen wertvolle Praxiserfahrung in die Pflegeausbildung ein und arbeiten flexibel als freiberufliche Lehrkraft. Doch unter der Oberfläche dieser vermeintlichen Freiheit brodelt eine rechtliche Unsicherheit, die für viele zur Bedrohung werden kann.
Seit dem wegweisenden „Herrenberg-Urteil“ des Bundessozialgerichts (BSG, Az. B 12 R 3/20 R) hat die Deutsche Rentenversicherung (DRV) die Prüfung auf Scheinselbstständigkeit massiv verschärft – und die Bildungsbranche steht im Fokus.
Die Realität im Jahr 2025: Ein böses Erwachen
Viele Bildungsträger versuchen aktuell, die Risiken einseitig auf Honorarkräfte abzuwälzen. In Verträgen finden sich immer häufiger Klauseln zu Strafgebühren, überlangen Zahlungsfristen oder Bedingungen, die Sie quasi über Nacht zu einem sozialversicherungspflichtigen Angestellten machen können – mit verheerenden finanziellen Folgen für beide Seiten.
Warum das „Herrenberg-Urteil“ alles verändert hat
Im Kern des Problems steht ein Urteil, das auf den ersten Blick wenig mit Pflege zu tun hat: Ein Honorar-Gitarrenlehrer klagte und bekam Recht – er wurde als abhängig beschäftigt eingestuft.
Die Begründung des Gerichts ist eine Blaupause für die Prüfung von Pflegedozenten. Das Gericht schaut nicht auf den Titel des Vertrages („Honorarvertrag“), sondern auf die gelebte Realität. Vier Kriterien sind dabei entscheidend:
- Eingliederung in die Organisation: Nutzen Sie die Räume, die Simulationspuppen oder die IT der Schule? Unterrichten Sie streng nach dem Stundenplan der Schule? Das spricht für eine Festanstellung.
- Fehlendes unternehmerisches Risiko: Wer nur einen festen Stundensatz erhält, keine eigenen Lehrmaterialien erstellt und keine eigene Akquise betreibt, handelt kaum wie ein Unternehmer.
- Weisungsgebundenheit: Vorgegebene Curricula nach dem Pflegeberufegesetz (PflBG) und feste Zeitpläne schränken die unternehmerische Freiheit massiv ein.
- Keine eigene Betriebsstätte: Wer nur beim Auftraggeber arbeitet und kein eigenes Büro vorweisen kann, hat es schwer.
Für Pflegedozent:innen ist die Lage prekär, denn die meisten erfüllen unbewusst mehrere dieser Kriterien.
Vorsicht vor diesen Vertrags-Fallen
In meiner Praxis als Dozent und Berater sehe ich immer wieder Verträge, die Honorarkräfte benachteiligen. Achten Sie auf diese „Roten Flaggen“:
- Pauschale Strafgebühren: Klauseln, die bei formalen Fehlern in der Rechnung pauschale Abzüge vorsehen, sind oft unzulässige Vertragsstrafen (§ 309 Nr. 6 BGB).
- Einseitige Stornobedingungen: Wenn Sie bei Ausfall zahlen müssen, der Auftraggeber bei Absage aber nicht, ist das eine unangemessene Benachteiligung (§ 307 BGB).
- Zahlungsziele von >30 Tagen: Lassen Sie sich nicht auf 6 Wochen Wartezeit ein. Die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie sieht 30 Tage als Standard vor .
Checkliste: So sichern Sie Ihre Freiberuflichkeit
Warten Sie nicht, bis die DRV anklopft. Stärken Sie Ihren Status als Unternehmer:in aktiv :
- ✅ Auftraggeber-Vielfalt: Arbeiten Sie regelmäßig für mindestens drei verschiedene Auftraggeber?
- ✅ Unternehmerischer Auftritt: Haben Sie eine eigene Website, Visitenkarten und Rechnungspapier?
- ✅ Eigene Ressourcen: Nutzen Sie primär Ihren eigenen Laptop und selbst erstellte Lehrmaterialien?
- ✅ Vergütungsmodell: Vereinbaren Sie bevorzugt Pauschalhonorare für ganze Module statt reiner Stundensätze?
Der Königsweg: Das Statusfeststellungsverfahren
Wenn Sie unsicher sind, gibt es nur einen Weg zur Rechtssicherheit: Das Statusfeststellungsverfahren (§ 7a SGB IV) bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund. Es klärt verbindlich, ob Ihre Tätigkeit selbstständig ist oder nicht – und schützt Sie und Ihren Auftraggeber vor bösen Nachzahlungs-Überraschungen .
Rechtlicher Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und Sensibilisierung. Er stellt keine Rechtsberatung dar und kann eine individuelle Prüfung Ihrer vertraglichen Situation durch einen spezialisierten Anwalt nicht ersetzen.
11.12.2025
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Quellen & Verweise:
- Bundessozialgericht (BSG), Urteil vom 28. Juni 2022 – Az. B 12 R 3/20 R
- Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 27. April 2017 – Az. VIII ZR 259/16
- Gesetze: § 307 BGB, § 309 Nr. 6 BGB, § 7a SGB IV
- Richtlinie 2011/7/EU (Zahlungsverzug)